Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 3. Oktober 2026. Dauerhaft abrufbar unter blaufrost.de/agb/2026-10-03.

Blaufrost — Georg Morosow, Weidenstraße 28, 51647 Gummersbach, Telefon +49 15567 241086, info@blaufrost.de

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Blaufrost — Georg Morosow (nachfolgend „wir" oder „Blaufrost") gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Sie").

(2) Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht deshalb nicht.

(3) Ihre eigenen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Preisangaben und Angaben zur Verfügbarkeit auf unserer Website und in Werbung sind freibleibend. Verbindlich sind die Preise und Termine des schriftlichen Angebots, das Sie von uns erhalten. Für den Leistungsumfang gilt § 3 Abs. 2.

(2) Unser Angebot ist 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen — durch die unterschriebene Auftragserteilung auf dem Angebot oder durch eine Bestätigung in Textform, etwa per E-Mail. Das angenommene Angebot ist der Vertrag; diese Bedingungen sind sein Bestandteil.

(4) Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, weil das Angebot ausdrücklich auf sie verweist und sie ihm beiliegen oder unter der dort genannten Adresse abrufbar sind.

(5) Positionen, die im Angebot als optional gekennzeichnet sind, zählen nicht in die Auftragssumme. Sie sind erst beauftragt, wenn Sie sie in Textform abrufen.

(6) Bei Widersprüchen gilt zuerst das Angebot, danach diese Bedingungen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Was wir schulden, steht im Angebot. Was zusätzlich gewünscht wird, vereinbaren wir nach § 4.

(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind allein die Positionsbeschreibungen im Angebot, so wie Sie es von uns erhalten haben; für die laufende Betreuung gelten ergänzend §§ 16 bis 17a. Beschreibungen auf unserer Website und in Werbung dienen Ihrer Information und werden nicht Vertragsinhalt. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung als Anlage gibt es nicht.

(3) Wir bieten fünf Arten von Leistungen an: Unternehmenswebsite, Landingpage, Werbeanzeigen (Ads), Anfragen-System und laufende Betreuung. Die laufende Betreuung gibt es in vier Paketen: technische Betreuung (§ 16), Website & Sichtbarkeit (§ 16a), Anzeigenbetreuung (§ 17) und Wachstumsbetreuung (§ 17a). Website & Sichtbarkeit und die Wachstumsbetreuung enthalten die technische Betreuung; wo diese Bedingungen von technischer Betreuung sprechen, gilt das auch für diese beiden Pakete.

(4) Bei einer Website und bei einer Landingpage ist das Anfragen-System enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Als eigene Leistung bieten wir es nur an, wenn eine bestehende Seite nachgerüstet werden soll.

(5) Zur Website gehören auch Impressum, Datenschutzerklärung und, wo eine Messung beauftragt ist, das Einwilligungswerkzeug — nach Maßgabe von § 15.

(6) Wir schulden Arbeit, kein Ergebnis. Eine bestimmte Platzierung bei Suchmaschinen, eine bestimmte Sichtbarkeit oder eine bestimmte Zahl von Anfragen ist nicht Vertragsinhalt. Nach einem Relaunch können Platzierungen vorübergehend schwanken, bis Suchmaschinen die neue Seite vollständig erfasst haben; das ist kein Mangel. Für Anzeigen gilt zusätzlich § 17 Abs. 4.

(7) Wir dürfen Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen.

(8) Eingesetzte Technik dürfen wir austauschen, solange Funktionsumfang, Ihre Zugriffsmöglichkeiten und der Ort der Datenspeicherung dadurch nicht schlechter werden. Wesentliche Wechsel kündigen wir vorher in Textform an. Ausdrückliche Zusagen — etwa Datenhaltung in Deutschland oder der Verzicht auf ein bestimmtes Fremdwerkzeug — bleiben davon unberührt. Sind datenschutzrelevante Maßnahmen betroffen, gilt vorrangig § 6 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Änderung nur in Textform und mit Ihrer Zustimmung).

§ 4 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Sie können jederzeit Änderungen oder Erweiterungen vorschlagen. Wir sagen Ihnen vorher, was das kostet und wie es sich auf den Termin auswirkt. Erst wenn Sie in Textform zustimmen, setzen wir sie um.

(2) Zusätzliche Arbeit, die nicht im Angebot steht, berechnen wir mit 120 € je angefangene Stunde — oder zu den Positionspreisen unseres Leistungskatalogs, wenn die Zusatzleistung dort geführt ist (zum Beispiel eine weitere Inhaltsseite ab 500 €). Maßgeblich ist in jedem Fall das Nachtragsangebot, dem Sie zustimmen.

§ 5 Ihre Mitwirkung

(1) Die Texte Ihrer Website schreiben wir. Sie erklären uns einmal Ihr Unternehmen — den Rest übernehmen wir: Aufbau, Texte, Gestaltung, Technik. Eigene Texte stellen Sie nur bei, wenn das Angebot es ausdrücklich so vorsieht.

(2) Von Ihnen brauchen wir dafür rechtzeitig und vollständig:

  • Angaben zu Ihrem Unternehmen: Leistungen, Ablauf, Einzugsgebiet, Besonderheiten, typische Kunden — in der Regel aus einem Gespräch und einem kurzen Fragebogen;
  • vorhandenes Roh- und Bildmaterial, insbesondere Fotos von Arbeiten, Team und Fahrzeugen, sowie Ihr Logo in einer verwendbaren Datei;
  • die Zugänge nach Absatz 5;
  • eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und eine Vertretung;
  • Ihre Freigaben zu den vereinbarten Zeitpunkten, insbesondere die Freigabe der Texte und der Rechtstexte;
  • den von Ihnen unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 23 Abs. 1).

(3) Fehlt Bildmaterial, sagen wir Ihnen, was gebraucht wird. Eine Fotoproduktion ist nur enthalten, wenn das Angebot sie ausweist.

(4) Sie stellen sicher, dass Sie an allen Inhalten, die Sie uns liefern, die nötigen Rechte haben — einschließlich des Rechts, sie zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dasselbe gilt für Texte und Bilder Ihrer bisherigen Website, die wir auf Ihren Wunsch übernehmen. Wir prüfen keine Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte; das kann nur ein Rechtsanwalt. Wird ein Dritter wegen solcher Inhalte gegen uns vorgehen, stellen Sie uns davon frei, soweit Sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben. Wir sagen Ihnen sofort Bescheid, erkennen ohne Ihre Abstimmung nichts an und verteidigen uns gemeinsam mit Ihnen.

(5) Zugänge geben Sie uns nie im Klartext. Zugangsdaten nehmen wir nie per E-Mail, Telefon, Chat oder Formular entgegen. Der Regelweg ist eine Mitbenutzer-Einladung an system@blaufrost.de mit der kleinsten ausreichenden Rolle, ersatzweise ein eigener Unterbenutzer. Kennt ein Anbieter weder Einladung noch Unterbenutzer — etwa beim Auth-Code für einen Domainumzug oder bei FTP-Zugängen älterer Systeme —, läuft die Übermittlung ausschließlich über unser verschlüsseltes Übergabe-Fach: Der Inhalt wird in Ihrem Browser verschlüsselt, der Schlüssel erreicht unseren Server nie, und nach dem einmaligen Abruf wird er gelöscht. Was danach mit einem so übermittelten Geheimnis geschieht, steht in § 19 Abs. 4.

(6) Ist eine Anzeigenbetreuung beauftragt, richten Sie mit uns die Messung ein und bestätigen sie: Erst wenn im Werbekonto eine Testconversion sichtbar ist, geben wir Werbebudget frei. Ohne diesen Nachweis starten wir keine Kampagne. Die dadurch entstehende Verzögerung geht nicht zu unseren Lasten.

(7) Verzögert sich das Projekt, weil Angaben, Material, Zugänge oder Freigaben ausbleiben, verschiebt sich der Termin entsprechend. Entsteht uns dadurch Mehraufwand — etwa erneute Einarbeitung nach längerer Pause oder das nachträgliche Einpflegen verspätet gelieferter Inhalte —, nennen wir Ihnen vorher Aufwand und Terminwirkung in einem Nachtragsangebot. Berechnet wird er erst, wenn Sie in Textform zustimmen (§ 4 Abs. 1).

(8) Ruht ein Projekt länger als drei Monate, weil Ihre Mitwirkung ausbleibt, dürfen wir den erbrachten Stand nach vorheriger Ankündigung in Textform abrechnen und das Projekt schließen. Eine spätere Fortsetzung vereinbaren wir dann neu.

§ 6 Projektstart und Termine

(1) Mit der Umsetzung beginnen wir, sobald die Anzahlung nach § 10 Abs. 4 bei uns eingegangen ist.

(2) Wenn im Angebot nichts anderes steht, gilt: Fertigstellung ca. 14 Werktage nach vollständigem Inhaltseingang. Die Frist beginnt mit dem vollständigen Eingang der Angaben und Materialien nach § 5 Abs. 2, frühestens mit dem Projektstart nach Absatz 1. Zugänge brauchen wir spätestens für den Livegang; sie sind keine Voraussetzung des Fristbeginns.

(3) Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie im Angebot oder in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

(4) Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflusses — etwa Ausfall eines Providers, behördliche Anordnungen, Streik — verschieben sich Fristen um die Dauer der Störung. Wir informieren Sie unverzüglich. Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Seiten den betroffenen Auftrag in Textform beenden; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 7 Korrekturrunden

(1) Pro Projektphase sind zwei gebündelte Korrekturrunden enthalten. Projektphasen der Umsetzung sind „Design & Entwicklung" und „Übergabe & Livegang" — je Projekt also vier enthaltene Runden.

(2) Änderungswünsche sammeln Sie und übermitteln sie gebündelt innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage des Stands. Wir arbeiten sie ein und zeigen Ihnen das Ergebnis.

(3) Weitere Runden und Änderungen nach Abschluss einer Phase rechnen wir nach § 4 Abs. 2 ab. Ändern Sie Ihre Meinung innerhalb einer enthaltenen Runde, kostet das nichts — auch dann nicht, wenn wir etwas zurückbauen, das wir zuvor umgesetzt hatten.

(4) Für laufende Leistungen nach §§ 16 und 17 gilt diese Regelung nicht.

§ 8 Abnahme

(1) Ist die Leistung fertig, legen wir sie Ihnen zur Abnahme vor. Die Abnahme läuft formlos per E-Mail — eine kurze Bestätigung genügt. Es gibt keinen Unterschriftenlauf und kein Kundenportal.

(2) Sie nehmen ab, wenn die Leistung dem Angebot und den freigegebenen Ständen entspricht. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; wir beheben sie danach.

(3) Legen wir Ihnen die Leistung in Textform zur Abnahme vor und weisen wir Sie in dieser Vorlage ausdrücklich auf die Frist von fünf Werktagen und auf die Folge des Schweigens hin, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn Sie sich innerhalb dieser Frist nicht in Textform mit einer Mängelrüge melden. Fehlt die Vorlage in Textform oder fehlt der Hinweis, tritt diese Wirkung nicht ein.

(4) Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir nicht live. Die Fiktion nach Absatz 3 betrifft ausschließlich die Abnahme und die Fälligkeit der Schlussrechnung, nicht den Livegang.

(5) Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig. Ab der Abnahme werden Änderungswünsche nach § 4 Abs. 2 abgerechnet.

§ 9 Livegang und Umstellung

(1) Den Livegang führen wir nach Eingang der Restzahlung durch. Auf Ihren Wunsch gehen wir auch vorher live; die Forderung bleibt davon unberührt.

(2) Voraussetzung des Livegangs sind außerdem: der geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 23 Abs. 1), Ihre Freigabe von Impressum und Datenschutzerklärung (§ 15) und die Zugänge zu Domain und DNS.

(3) Den Termin der Umstellung stimmen wir vorher gemeinsam ab. Während der Verteilung der DNS-Änderung im Netz kann Ihre Seite kurzzeitig unterschiedlich erreichbar sein; das dauert in der Regel wenige Stunden, im Einzelfall bis zu 48 Stunden. Wir wählen den Zeitpunkt so, dass möglichst wenig Betrieb betroffen ist.

(4) Ihre E-Mail-Postfächer sind beim Umzug der heikelste Punkt. Wir übernehmen die bestehenden MX- und zugehörigen Einträge unverändert, soweit sie uns bekannt sind. Sie prüfen unmittelbar nach der Umstellung, ob E-Mails weiterhin ankommen, und melden sich sofort, wenn nicht.

(5) Weiterleitungen von den Adressen der alten Seite auf die neue richten wir ein, soweit uns die alte Adressstruktur vorliegt oder abrufbar ist.

(6) Vor dem Livegang prüfen wir, dass die Seite für Suchmaschinen freigegeben ist, dass Formularversand und Terminbuchung funktionieren und dass die eingerichtete Messung Daten empfängt.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot.

(2) Wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus. Solange das gilt, sind die genannten Beträge das, was Sie zahlen — es kommt nichts hinzu.

(3) Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, kommt ab dem Wechsel die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu — bei laufenden Leistungen ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Wir sagen Ihnen das vorher in Textform.

(4) Bei Projekten zahlen Sie 50 % bei Beauftragung und 50 % nach der Abnahme, vor dem Livegang. Die Anzahlung bezieht sich nur auf den einmaligen Anteil des Auftrags, nie auf laufende monatliche Beträge.

(5) Laufende monatliche Beträge sind im Voraus zum Monatsbeginn fällig.

(6) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

(7) Nach Ablauf des Zahlungsziels geraten Sie ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.

(8) Unabhängig davon erinnern wir Sie in der Praxis zuerst, in der Regel etwa drei, sieben und vierzehn Werktage nach Fälligkeit. Diese Erinnerungen sind ein Service, keine Voraussetzung des Verzugs und kein Verzicht auf Rechte aus Absatz 7.

(9) Sind Sie mehr als 21 Werktage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, dürfen wir weitere Leistungen pausieren, nachdem wir das in Textform angekündigt haben. Bereits online stehende Seiten nehmen wir dabei nicht vom Netz. Sicherheitsupdates, Sicherungen und die Verlängerung von Zertifikaten führen wir auch während einer Pause weiter.

(10) Aufrechnen können Sie mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Abbruch und Storno

(1) Sie können ein laufendes Projekt jederzeit in Textform abbrechen. Wir halten uns nicht an einem Auftrag fest, den Sie nicht mehr wollen.

(2) Dann gilt dieser Ablauf, in dieser Reihenfolge:

1. Wir stellen den erreichten Stand fest und rechnen die bis dahin erbrachte Leistung ab — nach den Positionen des Angebots, soweit sie sich zuordnen lassen, sonst nach Aufwand zu 120 € je angefangene Stunde. 2. Die geleistete Anzahlung wird auf diesen Betrag angerechnet. 3. Übersteigt die Anzahlung die erbrachte Leistung, erstatten wir Ihnen den Überschuss innerhalb von 14 Tagen.

(3) Die Anzahlung behalten wir also nur bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwands. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Einen Zuschlag, eine Vertragsstrafe oder eine Pauschale berechnen wir nicht. Die Anzahlung gibt es, weil wir für Ihr Projekt Zeit reservieren, die wir in dieser Zeit nicht anders belegen können — sie ist Vorschuss auf geleistete Arbeit, kein Strafbetrag.

§ 12 Werbebudget und Kosten Dritter

(1) Das Werbebudget ist nie in unseren Preisen enthalten. Sie zahlen es direkt an die jeweilige Plattform und bestimmen seine Höhe selbst. Für Kosten, die durch Ihre eigenen Änderungen am Werbekonto entstehen, kommen wir nicht auf.

(2) Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten Dritter wie Domaingebühren, Hosting außerhalb einer beauftragten technischen Betreuung, kostenpflichtige Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos und Softwarelizenzen. Fallen solche Kosten an, sagen wir es Ihnen vorher.

§ 13 Nutzungsrechte und Drittlizenzen

(1) Mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Auftrags erhalten Sie an allen von uns dafür erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterübertragung.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen Sie die Arbeitsergebnisse zum vereinbarten Zweck nutzen; weitergehende Rechte gehen erst mit der Zahlung über.

(3) Nicht erfasst sind wiederverwendbare technische Bausteine und Verfahren, die wir unabhängig von Ihrem Auftrag entwickelt haben und projektübergreifend einsetzen. Daran erhalten Sie ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den Betrieb Ihrer Leistung. Ihre Website können Sie damit uneingeschränkt nutzen, ändern, umziehen und weitergeben — auch von einem anderen Dienstleister betreuen lassen.

(4) Für Software und Inhalte Dritter — etwa Open-Source-Bausteine, Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos — gelten deren Lizenzbedingungen. Kostenpflichtige Drittlizenzen erwerben wir auf Ihren Namen und auf Ihre Rechnung, damit sie Ihnen gehören und nach dem Projektende weiterlaufen.

§ 14 Hosting, Domain und Konten

(1) Domain und Werbekonten laufen immer auf Ihren Namen. Wir erhalten dort nur Zugriff als Mitbenutzer.

(2) Ohne technische Betreuung läuft auch das Hosting auf Ihren Namen: Sie sind Vertragspartner des Hosters, wir erhalten Zugriff.

(3) Mit technischer Betreuung läuft Ihre Seite auf der Infrastruktur von Blaufrost. Vertragspartner des Hosters sind dann wir, die Server stehen in Deutschland. Das ist der ehrliche Fall und der Grund, warum die Betreuung überhaupt funktioniert: Wir können absichern, überwachen und aktualisieren, ohne bei jedem Handgriff auf einen fremden Zugang angewiesen zu sein. Nur in dieser Konstellation ist unser Hoster zugleich Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags. Endet die Betreuung, bekommen Sie Daten und Quellcode zur Mitnahme (§ 19).

(4) Weicht ein Projekt von diesen Regeln ab, weisen wir das im Angebot aus.

(5) Ihnen gehören in jedem Fall: Domain, Website, Inhalte, Daten, Quellcode, Konten und Zugänge. Sie brauchen dafür keine Freigabe von uns, weder während der Zusammenarbeit noch danach. Was am Ende der Zusammenarbeit geschieht, regelt § 19.

§ 15 Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligung

(1) Impressum und Datenschutzerklärung gehören zum Leistungsumfang einer Website. Wir stellen dafür Vorlagen bereit, füllen sie mit Ihren Angaben und binden sie ein.

(2) Ist eine Messung beauftragt, richten wir zusätzlich das Einwilligungswerkzeug (Cookie-Banner) technisch ein und sorgen dafür, dass die Messung erst nach einer Einwilligung startet.

(3) Für den Inhalt dieser Texte sind Sie verantwortlich, und Sie geben ihn vor dem Livegang frei. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und prüfen die Texte nicht rechtlich. Ob Sie sie zusätzlich anwaltlich prüfen lassen, entscheiden Sie. Dasselbe gilt für die Auswahl der Kategorien im Einwilligungswerkzeug und für die Rechtsgrundlage der Messung.

§ 16 Technische Betreuung

(1) Das Entgelt der technischen Betreuung ergibt sich aus dem Angebot und dem dort genannten Leistungskatalog.

(2) Die technische Betreuung umfasst:

  • Hosting auf unserer Infrastruktur nach § 14 Abs. 3,
  • SSL-Zertifikat einschließlich automatischer Verlängerung,
  • tägliche verschlüsselte Sicherungen,
  • Sicherheits- und Systemupdates,
  • Erreichbarkeit und Überwachung der Grundfunktionen,
  • Pflege der Verbindungen, die wir eingerichtet haben — etwa Formularversand, Terminbuchung und Messung,
  • Behebung kleiner technischer Probleme aus Betrieb und Updates und grundlegenden technischen Support.

(3) Auf Anfragen an Werktagen reagieren wir innerhalb von 24 Stunden. Reaktion heißt Rückmeldung, nicht Behebung.

(4) Änderungsarbeit an Ihrer Seite ist in der technischen Betreuung nicht enthalten. Nicht enthalten sind insbesondere Änderungen an Texten und Bildern, neue Seiten, neue Funktionen und Redesigns. Änderungen an Inhalten gehören zu Website & Sichtbarkeit (§ 16a); ohne dieses Paket rechnen wir sie nach § 4 Abs. 2 ab.

(5) Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) sagen wir nicht zu. Wir überwachen die Grundfunktionen und arbeiten bei einer Störung unverzüglich an der Behebung. Die Überwachung arbeitet ereignisgesteuert: Fällt einer der überwachten Dienste aus, meldet uns der Server das sofort per E-Mail. Planbare Wartung legen wir möglichst außerhalb Ihrer Geschäftszeiten und kündigen sie mindestens 24 Stunden vorher an.

(6) Wir sichern die Daten täglich verschlüsselt. Eine Zusage, dass eine Wiederherstellung in jedem Fall vollständig gelingt, geben wir nicht; wir schulden die ordnungsgemäße Sicherung, nicht deren Erfolg. Die Haftungsgrenze aus § 21 Abs. 4 bleibt davon unberührt.

(7) Die technische Betreuung wird erstmals für den Monat des Livegangs berechnet.

(8) Endet die technische Betreuung und läuft Ihre Seite auf unserer Infrastruktur, gilt: Sie oder Ihr neuer Dienstleister ziehen die Seite innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende um. Wir stellen dafür den Export nach § 19 Abs. 2 bereit und beantworten technische Rückfragen; die DNS-Umstellung nehmen Sie oder Ihr neuer Dienstleister vor. Nach Ablauf der 30 Tage dürfen wir die Seite abschalten. Unsere Sicherungen behalten wir danach höchstens 30 weitere Tage und löschen sie dann. Eine Verlängerung dieser Frist vereinbaren wir gern; sie rechnen wir nach § 4 Abs. 2 ab.

§ 16a Website & Sichtbarkeit

(1) Das Entgelt für Website & Sichtbarkeit ergibt sich aus dem Angebot und dem dort genannten Leistungskatalog.

(2) Website & Sichtbarkeit umfasst die technische Betreuung nach § 16 und zusätzlich:

  • Änderungen an Texten und Bildern Ihrer bestehenden Seiten,
  • die Pflege Ihres Google-Unternehmensprofils, etwa Angaben, Öffnungszeiten, Fotos und Beiträge,
  • Einstellungen Ihrer Seite für die Suche, etwa Seitentitel, Beschreibungen und Überschriften,
  • die Beobachtung Ihrer Seite in der Google Search Console, etwa ob alle Seiten gefunden werden und wo Fehler gemeldet sind,
  • Antworten auf Bewertungen in Ihrem Google-Unternehmensprofil,
  • kleine Verbesserungen anhand der Suchdaten,
  • einen kurzen Bericht jeden Monat.

(3) Für alle Arbeiten nach Absatz 2 zusammen sind höchstens zwei Stunden Arbeitszeit je Kalendermonat enthalten. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende; sie wird weder angespart noch erstattet. Arbeit darüber hinaus übernehmen wir nur nach Ihrer Zustimmung in Textform und rechnen sie nach § 4 Abs. 2 ab. Die Arbeiten der technischen Betreuung nach § 16 Abs. 2 zählen nicht auf diese zwei Stunden.

(4) Nicht enthalten sind neue Seiten oder Sektionen, Designänderungen, neue Funktionen, Fotos und Videos sowie Anzeigen und Werbebudget.

(5) Auf Bewertungen antworten wir in Ihrem Namen, sachlich und nach den Grundsätzen, die wir zu Beginn mit Ihnen abstimmen. Antworten auf kritische Bewertungen legen wir Ihnen vorher vor. Wir bitten Ihre Kunden nie gegen eine Gegenleistung um Bewertungen, fragen nicht nur zufriedene Kunden und veröffentlichen keine Bewertungen in fremdem Namen.

(6) Für das Unternehmensprofil erhalten wir die Rolle „Manager", in der Search Console vollständigen Zugriff. Die Inhaberschaft bleibt bei Ihnen (§ 14 Abs. 1 und 5).

(7) Eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Zahl von Anfragen sagen wir nicht zu; es gilt § 3 Abs. 6. Auf die Darstellung Ihres Profils und auf die Reihenfolge der Suchergebnisse entscheidet allein Google.

§ 17 Anzeigenbetreuung

(1) Das Entgelt der Anzeigenbetreuung ergibt sich aus dem Angebot; es richtet sich nach der Höhe Ihres monatlichen Werbebudgets. Das Setup rechnen wir gesondert nach Angebot ab. Bei einem Werbebudget über 5.000 € im Monat vereinbaren wir das Entgelt individuell im Angebot. Heben Sie Ihr Werbebudget während der Laufzeit so weit an, dass eine höhere Budgetstufe greift, gilt die höhere Stufe ab dem Folgemonat.

(2) Wir schulden die laufende, fachgerechte Betreuung Ihrer Kampagnen: Einrichtung, Beobachtung, Anpassung und Auswertung — und einen monatlichen Bericht in verständlicher Sprache. Er zeigt Ihnen, was ausgegeben wurde, welche Anzeigen gelaufen sind und welche Anfragen daraus entstanden sind.

(3) Voraussetzung für die Freigabe von Werbebudget ist die bestätigte Messung nach § 5 Abs. 6.

(4) Wir schulden kein Ergebnis. Eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Leads, Terminen oder ein bestimmter Umsatz sind nicht Vertragsinhalt. Werbeerfolg hängt von Faktoren ab, die wir nicht steuern — Ihrem Angebot, Ihrem Markt, dem Wettbewerb, der Preisbildung der Plattform. Wenn wir im Gespräch Erfahrungswerte nennen, sind das Einschätzungen und keine Zusagen.

(5) Höhe und Verlauf des Werbebudgets bestimmen Sie; es gilt § 12 Abs. 1.

(6) Die Regeln der Werbeplattformen gelten unabhängig von diesem Vertrag. Sperrt oder beanstandet eine Plattform ein Konto, eine Anzeige oder eine Zielseite, unterstützen wir Sie bei der Klärung. Für die Entscheidung der Plattform haften wir nicht.

§ 17a Wachstumsbetreuung

(1) Die Wachstumsbetreuung verbindet Website & Sichtbarkeit (§ 16a) und Anzeigenbetreuung (§ 17) zu einem gemeinsamen Entgelt nach dem Angebot. Für die beiden Teile gelten §§ 16, 16a und 17 entsprechend.

(2) Die Wachstumsbetreuung ist ein Paket mit einer gemeinsamen Mindestlaufzeit (§ 18 Abs. 2). Einzelne Teile können während der Mindestlaufzeit nicht gesondert gekündigt werden.

§ 18 Laufzeit und Kündigung

(1) Ein Projekt ist nicht an eine Laufzeit gebunden. Es endet, sobald die Leistung abgenommen und online ist.

(2) Laufende Leistungen haben diese Mindestlaufzeiten:

  • technische Betreuung: zwölf Monate,
  • Website & Sichtbarkeit: zwölf Monate,
  • Anzeigenbetreuung: drei Monate,
  • Wachstumsbetreuung: zwölf Monate.

Nennt das Angebot eine andere Mindestlaufzeit, gilt das Angebot (§ 2 Abs. 6). Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem ersten berechneten Monat. Nach ihrem Ablauf läuft die Leistung unbefristet weiter und ist monatlich kündbar, zum Ende des laufenden Monats, ohne weiteren Vorlauf.

(3) Probemonat beim Paket „Landingpage + Anzeigen". Der erste Monat Anzeigenbetreuung ist dort im Setup enthalten. Er zählt nicht zur Mindestlaufzeit. Vor seinem Ende fragen wir Sie, ob wir weitermachen. Stimmen Sie in Textform zu, beginnt die Mindestlaufzeit der Anzeigenbetreuung mit dem ersten berechneten Monat. Ohne Ihre Zustimmung endet die Anzeigenbetreuung mit dem enthaltenen Monat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(4) Paketwechsel. In ein umfangreicheres Paket können Sie jederzeit wechseln, zum Beginn des folgenden Monats. Umfangreicher ist Website & Sichtbarkeit gegenüber der technischen Betreuung und die Wachstumsbetreuung gegenüber Website & Sichtbarkeit, der technischen Betreuung und der Anzeigenbetreuung. Mit dem Wechsel beginnt die Mindestlaufzeit des neuen Pakets neu. In ein kleineres Paket wechseln Sie frühestens zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit; für das kleinere Paket beginnt dann keine neue Mindestlaufzeit. Ein Wechsel der Budgetstufe innerhalb der Anzeigen- oder Wachstumsbetreuung ist kein Paketwechsel.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

(6) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 19 Beendigung und Übergabe

(1) Endet die Zusammenarbeit, behalten Sie alles, was nach § 14 Abs. 5 Ihnen gehört.

(2) Auf Anforderung stellen wir Ihnen einmalig und kostenfrei einen vollständigen Export des Quellcodes und der Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Weitere Exporte oder Unterstützung bei einem Umzug rechnen wir nach § 4 Abs. 2 ab.

(3) Unsere Zugänge zu Ihren Konten geben wir nach Vertragsende zurück beziehungsweise lassen sie entfernen. Wo der Zugang über eine Mitbenutzer-Einladung lief, genügt dafür das Entziehen der Berechtigung.

(4) Wo uns ausnahmsweise ein Zugangsgeheimnis übermittelt wurde (§ 5 Abs. 5), sagen wir Ihnen bei der Übergabe, welches das war. Sie ändern es; unsere Kopie löschen wir. Wir behaupten nicht, dass es nichts zu ändern gäbe.

(5) Das erste Benutzerkonto des Anfragen-Bereichs legen wir für Sie an und übergeben es über unser verschlüsseltes Übergabe-Fach mit einem Startkennwort, das Sie beim ersten Anmelden ändern. Weitere Konten legen Sie selbst an; Sie entscheiden, wer Zugriff hat. Ein eigenes Konto von uns besteht nur, solange wir eine laufende Leistung für Sie erbringen; danach entfernen wir es.

(6) Läuft Ihre Seite auf unserer Infrastruktur, gilt zusätzlich § 16 Abs. 8.

§ 20 Mängel und Verjährung

(1) Bei Mängeln haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Bleibt sie nach zwei Versuchen oder nach Ablauf einer angemessenen Frist erfolglos, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Gestalterische Entscheidungen innerhalb des freigegebenen Konzepts sind kein Mangel. Änderungswünsche, die über die Behebung eines Mangels hinausgehen, fallen unter § 7.

(3) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beanstandung auf Änderungen beruht, die Sie oder Dritte nach der Abnahme vorgenommen haben, oder auf Inhalten und Vorgaben, die Sie beigestellt haben. Ebenfalls kein Mangel sind Schwankungen der Sichtbarkeit nach § 3 Abs. 6.

(4) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; dort gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 21 Haftung

(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Ebenso unbeschränkt haften wir bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Höhe nach ist sie außerdem begrenzt: bei einmaligen Aufträgen auf den Nettoauftragswert, bei laufenden Leistungen auf das Entgelt, das Sie in den letzten zwölf Monaten für die betroffene laufende Leistung gezahlt haben, mindestens jedoch auf 10.000 €.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung entstanden wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Verlust darauf beruht, dass wir die von uns geschuldete Sicherung (§ 16 Abs. 6) nicht ordnungsgemäß erbracht haben.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 22 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Das gilt auch nach Vertragsende fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Seite unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

(3) Wir geben Ihre Daten nur an die Dienstleister weiter, die im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt sind, und verpflichten jede Person, die wir künftig einsetzen, vorher auf Vertraulichkeit.

§ 23 Datenschutz

(1) Verarbeiten wir für Sie personenbezogene Daten weisungsgebunden — etwa beim Hosting Ihrer Website oder beim Betrieb Ihres Anfragen-Systems —, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist vor dem Livegang zu schließen und geht diesen Bedingungen in Datenschutzfragen vor.

(2) Als Unterauftragsverarbeiter setzen wir ein: Hetzner Online GmbH (Server und Backup-Speicher in Deutschland — nur, soweit die Seite nach § 14 Abs. 3 auf unserer Infrastruktur läuft), IONOS SE (DNS — nur, soweit wir die Domain für Sie verwalten), Resend (Transaktionsmails), Google (Google Workspace für Postfächer, Kalender und Videokonferenz sowie Google Search Console) und — bei Ads-Kunden — Meta Platforms (Werbeanzeigen, nur soweit die Verarbeitung nicht ohnehin auf Ihrem eigenen Konto läuft). Über einen Wechsel oder eine Ergänzung informieren wir Sie vorab in Textform.

(3) Nicht dazu gehören Dienste, die auf Ihrem eigenen Konto laufen und für die Sie selbst Vertragspartner des Anbieters sind — insbesondere Google Analytics und Google Tag Manager, außerdem Ihr Google-Ads- und Ihr Meta-Konto. Den dortigen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen Sie selbst mit dem Anbieter ab; wir sagen Ihnen, wo Sie ihn finden.

(4) Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO stehen in Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Dort werden sie gepflegt; eine zweite Beschreibung in diesen Bedingungen würde beim ersten Serverumbau auseinanderlaufen.

§ 24 Referenznennung

(1) Wir dürfen Sie als Kunden nennen und dafür Ihren Namen, Ihr Logo und einen Screenshot der von uns erstellten Seite verwenden — auf unserer Website und in unseren Unterlagen.

(2) Alles darüber hinaus — Zahlen, Ergebnisse, Zitate, Fallstudien, Bild- oder Videoaufnahmen — nur mit Ihrer gesonderten Freigabe. Dafür nutzen wir unsere Freigabevorlage.

(3) Sie können der Nennung nach Absatz 1 jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Wir nehmen die Nennung dann zeitnah heraus.

§ 25 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) Wir setzen KI-Werkzeuge (große Sprachmodelle) ein, insbesondere für Texterstellung, Auswertungen und interne Arbeitsvorbereitung. Jedes Ergebnis, das Sie erhalten, ist von uns geprüft und freigegeben.

(2) Welche Werkzeuge das sind, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden und welche Daten wir dabei nicht eingeben, steht in Anlage 2 Abschnitt B zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Gummersbach.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.